Begleitprogramm
ACHTUNG! Auf Grund der großen Nachfrage und die durch die Corona-Maßnahmen begrenzte Teilnehmerzahl sind bereits jetzt ALLE BEGLEITVERANSTALTUNGEN AUSVERKAUFT!
Do., 20.01.2022, 19 Uhr | Lesung & Vortrag AUSVERKAUFT!
„Saatfrüchte sollen nicht vermahlen werden“
Protest und Poesie in Texten von und über Käthe Kollwitz und Ernst Barlach
Martin Stiebert (Jena) in Kooperation mit Lese-Zeichen e.V.
Do., 10.02.2022, 19 Uhr | Vortrag AUSVERKAUFT!
Ernst Barlach – eine literarische Annäherung
Texte von und über Barlach vertiefen den Blick auf seine Bilder.
Dr. Johann Hinrich Claussen, Kulturbüro der EKD
Do., 24.02.2022, 19 Uhr | Vortrag AUSVERKAUFT!
„Das Wirkliche und das Wahrhaftige“. Ernst Barlach – Leben und Werk
Walter Martin Rehahn, Pfarrer & Kunstbeauftragter des Kirchenkreises Halle-Saalkreis
Do., 17.03.2022, 19 Uhr | Vortrag AUSVERKAUFT!
„Leid, Endlichkeit – und Hoffnung“
Klaus Vechtel SJ, Dogmatiker an Sankt Georgen, Frankfurt, Spezialgebiet Eschatologie
Di., 29.03.2022, 18:30 Uhr | Vortrag AUSVERKAUFT!
„Ernst Barlach und der Krieg“
Friedrich Kramer, Landesbischof der EKM
Die Begleitveranstaltungen werden präsentiert von der Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube + Heimat“, dem Katholischen Forum des Bistums Erfurt in Kooperation mit der Katholischen Gemeinde Apolda und dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Apolda-Buttstädt.
ACHTUNG!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt und eine Voranmeldung erforderlich ist (telefonisch: 03644 / 515364 oder per E-Mail: info@kunsthausapolda.de) Der Eintrittspreis für den Besuch der Ausstellung plus Begleitprogramm-Veranstaltung beträgt regulär 8,- €. Er ist einmalig zu entrichten. Für den Besuch jeder weiteren Begleitveranstaltung bezahlen Sie nach Vorlage der Begleitprogramm-Eintrittskarte nur noch 5,- €. Alle Begleitveranstaltungen stehen unter Vorbehalt der aktuell gültigen Corona-Verordnungen. Das Kunsthaus ist an den jeweiligen Abenden durchgehend geöffnet.
Der Zugang ins Kunsthaus Apolda Avantgarde erfolgt unter Einhaltung der 2G-Regel. Des weiteren ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske verpflichtend.